B-Line
B 15A FS
Wenn vor der Bühne kein Platz für Bodensubwoofer bleibt aber auch tiefe Frequenzen sauber und druckvoll gestrahlt werden sollen, dann muss man den Sub eben fliegen. Deswegen haben wir dem B 15A ein Fluggeschirr gegönnt und so den B 15A FS zum vielseitigsten Modell der B-Line gemacht. Er kann wie der B 15A am Boden oder im Stack betrieben werden, kann aber mittels eines schnell und leicht anzubringenden Flugrahmens auch geflogen werden.
Erhältlich in:Africa, Australasia, Caribbean, Central America, East Asia, EU, Europe, Middle East, North America, Oceania, South America, South Asia, Southeast Asia
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 83,28 % (2540 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 13,77 % (420 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 2,95 % (90 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)











