Technische Details
| Modellname | M-82AG2 |
|---|---|
| Typ | 8" aktiver 2-Wege Lautsprecher (Bassreflex) |
| Frequenzgang (-6 dB) | 50 Hz – 20 kHz |
| Belastbarkeit (RMS) | 80 W (aktiv) |
| Wirkungsgrad (1 W / 1 m) | 93 dB |
| Maximaler Schalldruckpegel (1 m) | 114 dB |
| Impedanz | 4 Ω |
| Abstrahlwinkel (H x V) | 60° x 60° |
| LF-Treiber | 8" Ferrit-Treiber, 1,5" Schwingspule |
| HF-Treiber | 1" Neodym Seidenkalotte, 1" Schwingspule |
| Ein-/Ausgänge | Eingang: XLR / 6,3 mm Klinke Ausgang: XLR |
| Rigging-System | M6 Aufhängungspunkte |
| Gehäusematerial / Beschichtung | 12 mm MDF / Polyurea-Beschichtung |
| Produktabmessungen (B x H x T) | 274 × 410 × 235 mm |
| Nettogewicht | 9,7 kg |
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 86,73 % (980 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 9,73 % (110 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 3,54 % (40 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)



