Technische Details
| Modellname | V-12 |
|---|---|
| Typ | 12" passiver Zwei-Wege Vollbereichslautsprecher |
| Frequenzbereich (-6dB) | 55 Hz - 19 kHz |
| Leistung (Nenn/Peak) | 500 W / 2000 W |
| Empfindlichkeit (1W/1M) | 99 dB |
| Spitzen-Schalldruckpegel (1M) | 132 dB |
| Impedanz | 8 Ω |
| Abstrahlwinkel (Horizontal × Vertikal) | 70° × 55°, rotierbares Horn |
| Tieftontreiber | 12" Neodym-Treiber, 3" Schwingspule |
| Hochtontreiber | 1.4" Neodym-PEN-Membran-Kompressionstreiber, 1.75" Schwingspule |
| Schutz | HF-Schutz |
| Eingangsanschlüsse | 2× Neutrik NL-4, pins+1/-1 Eingang/THRU, pins+2/-2 nicht belegt |
| Aufhängepunkte | 11 × M8 Aufhängepunkte |
| Gehäusematerial/Lackierung | 15 mm Birken-Sperrholz / Polyurea |
| Maße (B×H×T) | 390 × 620 × 368 mm |
| Nettogewicht | 22,5 kg |
| Merkmale | Komfortable Griffe, vertikal einstellbare Stativaufnahme (SM707), M8-Aufhängepunkte |
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 84,48 % (1960 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 12,93 % (300 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 2,59 % (60 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)





