Technische Details
| Modellname | V-15 |
|---|---|
| Typ | 15" passiver Zwei-Wege Vollbereichslautsprecher |
| Frequenzbereich (-6dB) | 50 Hz - 20 kHz |
| Leistung (Nenn/Peak) | 650 W / 2600 W |
| Empfindlichkeit (1W/1M) | 100 dB |
| Spitzen-Schalldruckpegel (1M) | 134 dB |
| Impedanz | 8 Ω |
| Abstrahlwinkel (Horizontal × Vertikal) | 70° × 55°, rotierbares Horn |
| Tieftontreiber | 15" Neodym-Treiber, 4" Schwingspule |
| Hochtontreiber | 1.4" BMS 4554, 1.75" Schwingspule |
| Schutz | HF-Schutz |
| Eingangsanschlüsse | 2× Neutrik NL-4, pins+1/-1 Eingang/THRU, pins+2/-2 nicht belegt |
| Aufhängepunkte | 11 × M8 Aufhängepunkte |
| Gehäusematerial/Lackierung | 15 mm Birken-Sperrholz / Polyurea |
| Maße (B×H×T) | 450 × 716 × 448 mm |
| Nettogewicht | 31,5 kg |
| Merkmale | Komfortable Griffe, vertikal einstellbare Stativaufnahme (SM707), M8-Aufhängepunkte |
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 82,24 % (2570 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 15,36 % (480 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 2,40 % (75 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)





